Allgemeine Geschäftsbegingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten insbesondere auch für digital generierte Bilder. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge,  Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

 

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
 
Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
 
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung. Wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat die zu fotografieren sind obliegt es dem Kunden, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen.
 
Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.

 

Nutzungsrechte

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
 
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.
 
Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
 
Exklusivrechte zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
 
Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührendeNamensnennung zu sorgen.
 
Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

Haftung

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten vonAngestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
 
Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
 
Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 

Honorar

Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist geschuldet und zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.
 
Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten.
 
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

 

Lizenzbestimmungen bei Kauf von digitaler Kopie

Mit der Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr erhält der Lizenznehmer ausschließlich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte. Grundsätzlich erwirbt der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Allfällig weitere betroffene Rechte wie dasjenige abgebildeter Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u.a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.
 
Verwendungszweck:
Verwendung in Präsentationen oder auf Web-Site, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Die Nutzung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (Broschüren, Plakate, Flyer etc.) ist ausgeschlossen. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z.B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach gekauft werden.
 
Weiterverkauf:
Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Bilder mit Logobranding des Urhebers.
 
Nicht-Exklusivität:
Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für das WEB- und Präsentationsbild nicht ausschließlich.

 

Nicht zulässige Verwendung

Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
 
Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:
 
  • zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen
  • in pornographischem Zusammenhang
  • in erniedrigender und rufschädigender Art und Weisefür die abgebildete(n) Person(en) sowie
  • in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
  • wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden seinkönnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
  • Des weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.

 

Unrechtmässige Nutzung der Bilder

Der Lizenznehmer hat auf Verlangen des Urhebers die rechtmässige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von € 1.000,- an den Urheber zu bezahlen. Vorbehalten sind weitergehende Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.

 

Urhebervermerk

Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.)erfolgen. Der Urhebervermerk lautet:
Foto: www.chrisclick.ch
Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden, die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechten Anderer.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
 
 
Hittnau, im Mai 2023
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